Informationen zur „Gebührenbremse“

sparschwein

Liebe Reitherinnen, lieber Reither!


Der Bund gewährt über die Bundesländer den Gemeinden einen einmaligen Zweckzuschuss zur Senkung von Gebühren. Diesen Zuschuss haben die Gemeinden Tirols als Förderbeitrag für den Bereich der Müllabfuhr (Abfallbeseitigung) an die Abgabenpflichtigen im 02. Quartal 2024 gutzuschreiben bzw. auszuzahlen.

 

Für jede in Reith bei Seefeld per 01.04.2024 mit Hauptwohnsitz gemeldete Person wird ein Betrag von Euro 15,43 bei der 02. Quartalsvorschreibung 2024 gutgeschrieben. Die Vorschreibung wurde bereits versandt.

 

Der Gutschriftsbetrag wurde auf der Vorschreibung, auf welcher die Grundsteuer verrechnet wird, als „Gebührenbremse“ ausgewiesen.


Bei Fragen stehen wir im Gemeindeamt gerne zur Verfügung!

22.04.2024